Der Gründungszuschuss: Deine geheime Unterstützung in die Selbstständigkeit
Wie du mit Unterstützung der Arbeitsagentur sicher und selbstbewusst den Sprung wagst – auch wenn du gerade keinen Plan hast
Warte mal kurz. Hast du das auch noch nicht gewusst?
Ich sitze an meinem Laptop, recherchiere und zerbreche mir den Kopf, wie ich das nur schaffen soll. Und dann lese ich DAS. Nochmal und nochmal. Hä? Ehrlich? Sowas gibt es? Warum habe ich davon noch nie gehört! Ein Zuschuss von der Arbeitsagentur für ein halbes Jahr wenn ich gründen möchte? What?
Ich möchte so gern ein eigenes Business starten. Habe aber so große Angst davor auch nur den kleinsten Schritt in diese Richtung zu gehen. „Selbstständigkeit ist nichts für dich. Ich bin gern angestellt“. Diese extrem stark verwurzelten Gedanken in mir musste ich erstmal überwinden und verstehen, warum ich mir eigentlich nicht zutraue selbst ein Unternehmen zu gründen und zu führen. Doch das Gefühl in mir frei und ortsunabhängig zu leben hat für mich nur im Zusammenhang mit einem eigenen Business wirklich Sinn gemacht. Die Idee war klar. Pinterest Marketing. Die Weiterbildung dazu habe ich schon längst mit viel Freude durchgearbeitet. Aber jetzt ging es in die vollen – jetzt war es soweit Taten sprechen zu lassen.
Aber die Angst in mir war so groß! Schweißausbrüche, Herzrasen und Verzweiflung nur beim kleinsten Gedanken daran. „Vielleicht schaue ich doch nochmal, ob ich nicht einen remote Job finden kann.“ Mein Kopf sprang hin und her. Doch mein Herz sagte, trau dich!
Wenige Monate zuvor war ich noch in einem großen Kulturinstitut angestellt. Festes Gehalt. Sicherer Job. Aber eben nicht mehr mit meinem Lebenswunsch kombinierbar.
Ortsunabhängig. Selbstbestimmt. Ich wollte mit meinem Van die Welt bereisen und trotzdem Geld verdienen. Ich wollte nicht mehr jemand anderem fragen müssen, ob ich drei Wochen Urlaub nehmen darf.
Und dann kam die große Frage:
„Wie soll das bitte finanziell funktionieren?“
Ich sage dir: Genau hier liegt ein Schatz, von dem die meisten Frauen keine Ahnung haben. Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist eine der am meisten unterschätzten und wahrscheinlich unbekannten Möglichkeiten, um sicher und mit finanziellem Puffer in die Selbstständigkeit zu starten.
Und das Beste? Er ersetzt dir über sechs Monate lang 60 % deines letzten Gehalts – plus 300 Euro netto on top für deine soziale Absicherung. Was für ein Privileg in diesem Land zu dieser Zeit zu leben dachte ich!
In diesem Artikel erzähle ich dir, wie genau das funktioniert, wer den Gründungszuschuss beantragen kann, was du beachten musst – und welche Stolperfallen ich auf meinem Weg entdeckt habe, damit du sie nicht auch noch treten musst.
Was ist der Gründungszuschuss überhaupt?
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die dir beim Schritt in die Selbstständigkeit finanziell unter die Arme greift. Kein Kredit, kein Darlehen, kein Geld, das du zurückzahlen musst.
Sondern echtes Geld, das dir hilft, die Anfangszeit zu überbrücken, ohne sofort unter finanziellem Druck zu stehen. Genau das, was ich brauchte!
Die Förderung läuft in zwei Phasen:
Phase 1: Die ersten 6 Monate
Du bekommst monatlich dein zuletzt erhaltenes Arbeitslosengeld – im Normalfall ca. 60 % deines bisherigen Nettogehalts – plus 300 Euro für die soziale Absicherung. Das bedeutet konkret: Wer vorher 2.000 Euro netto verdient hat, erhält rund 1.200 Euro Arbeitslosengeld. Plus 300 Euro. Das ergibt 1.500 Euro monatlich, die dir allein dafür gezahlt werden, dass du dein Business aufbaust.
Phase 2: Die darauffolgenden 9 Monate
In Phase 2 bekommst du noch einmal 300 Euro monatlich als Zuschuss zur sozialen Absicherung. Diese Phase musst du separat beantragen und nachweisen, dass du weiterhin hauptberuflich selbstständig tätig bist und dich deine Einnahmen noch nicht tragen.
Wichtig: Den Gründungszuschuss musst du nicht versteuern. Er ist einkommensteuerfrei. Auch das ist vielen nicht bewusst.
Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Ich werde oft gefragt: „Bekomme ich das überhaupt?“ Und meine ehrliche Antwort ist: Wenn du arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld I beziehst, hast du zumindest die Grundvoraussetzung.
Die genauen Bedingungen laut Bundesagentur für Arbeit sind:
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld/ALG II – das fällt unter das Jobcenter).
- Du hast zu Beginn deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Du übst deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus – das bedeutet mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Eine sogenannte fachkundige Stelle hat deine Geschäftsidee geprüft und schriftlich bestätigt, dass sie langfristig erfolgreich sein kann.
Und jetzt kommt das Kleine, aber Wichtige: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Das bedeutet, die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen. Sie schaut sich an, ob du die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringst, und ob deine Gründungsidee glaubwürdig ist.
Das klingt erstmal einschüchternd. Ist es aber nicht, wenn du dich gut vorbereitest. Und genau dabei kann ich dir helfen. Denn es gibt da eine Sache, die fast niemand kennt!
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es zuletzt über 30.000 Bewilligungen pro Jahr – und trotzdem wissen viele Frauen gar nicht, dass sie diesen Zuschuss beantragen könnten. Geld, das quasi auf dem Tisch liegt. Damit du für dich einstehen, mutig sein und gründen kannst!
Meine Geschichte: Wie ich den Gründungszuschuss beantragt habe
Ich war ehrlich gesagt nicht die Frau, die alles bis ins Detail durchplant, bevor sie handelt. Das wissen alle, die meinen Blog schon länger lesen. Und ich bin eher ungeduldig. Ich springe lieber rein und löse Probleme, wenn sie auftauchen.
Aber beim Thema Gründungszuschuss war ich froh, dass ich mich früh genug darum gekümmert habe. Denn der Prozess dauert schon ein bisschen. Und wenn du zu spät anfängst, verlierst du wertvolle Tage deines Anspruchs. Und die sind super wichtig!
Hier ist, was ich gemacht habe – Schritt für Schritt:
Schritt 1: Den Termin bei der Arbeitsagentur vereinbart
Ich habe online einen Video-Call mit der Arbeitsvermittlung vereinbart. Das war der erste Schritt, um herauszufinden, ob ich die Voraussetzungen erfülle und wie ich weiter vorgehen soll.
Mein Tipp: Geh vorbereitet in dieses Gespräch. Nicht mit einem fertigen Businessplan, aber mit einer klaren Idee, was du machen möchtest und warum du davon überzeugt bist. Zeige, dass du es ernst meinst.
Schritt 2: Und das ist mein absoluter Geheimtipp – nach einem Gründungscoaching gefragt
Direkt in meinem ersten Termin bei der Arbeitsagentur habe ich gefragt, ob ich die Voraussetzungen habe, um ein Gründungscoaching über die Arbeitsagentur finanziert zu bekommen. Es ist für mich noch immer kaum zu glauben, dass diese wundervolle Unterstützung zum Starten deines eigenen Business von der Arbeitsagentur finanziert wird.
Was auf jeden Fall ganz ganz wichtig ist: Ich musste explizit danach fragen. Das Coaching wurde mir nicht angeboten. Also merke dir: Frag aktiv nach einem Gutschein für ein Gründungscoaching.
Mit dem Coaching an meiner Seite konnte ich alle notwendigen Unterlagen für den Antrag erstellen und vorbereiten. Dabei wurde außerdem die Tragfähigkeit meiner Business-Idee überprüft. Zusätzlich bekam ich ein umfassendes Wissenspaket an die Hand, was mir so viel Sicherheit für den Start in die Selbstständigkeit gab.
In meinem Blogbeitrag zum Thema Gründungscoaching gehe ich noch einmal ausführlich auf den gesamten Ablauf sowie die Inhalte des Coachings ein. Wenn wissen möchtest, wer mich begleitet hat, wie es abgelaufen ist und was du unbedingt wissen solltest – dann hüpf gern kurz in meinen Erfahrungsbericht rein.
Schritt 3: Businessplan und Dokumente vorbereiten
Für den Antrag brauchst du zwingend die sogenannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Das kann die IHK sein, eine Steuerberatung oder eine spezialisierte Gründungsberatung. Die fachkundige Stelle prüft deine Geschäftsidee und bestätigt schriftlich, ob sie tragfähig ist.
Für diese Prüfung brauchst du in der Regel:
- Einen Businessplan
- Einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Deinen Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Zertifikate, etc.)
Klingt nach viel? Ist es auch, wenn du anfängst. Aber in Kombination mit dem Gründungscoaching hat mich genau dieser Prozess gezwungen, wirklich über mein Business nachzudenken. Das war also absolut Gold wert! Und es hat richtig Spaß gemacht.
Schritt 4: Antrag online stellen
Den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 kannst du direkt online bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Du lädst alle Dokumente hoch und kannst zwischenspeichern, falls du noch etwas nachreichen musst.
Schritt 5: Auf Bewilligung warten und gründen
Nach positiver Prüfung bekommst du deinen Bewilligungsbescheid direkt in dein Online-Profil bei der Arbeitsagentur. Und dann? Dann kannst du dein Business gründen.
Die häufigsten Fragen zum Gründungszuschuss
Wie lange muss ich arbeitslos sein, um den Gründungszuschuss zu beantragen?
Du musst nicht eine bestimmte Zeit arbeitslos gewesen sein. Wichtig ist, dass du zu Beginn deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Das heißt: Wenn du z. B. 12 Monate ALG I beanspruchen kannst und bereits 3 Monate vergangen sind, hast du noch ca. 9 Monate übrig – das sind mehr als 150 Tage, du erfüllst also die Grundvoraussetzung.
Bitte rechne das für deine Situation genau nach oder lass es dich von deiner Vermittlungsfachkraft bestätigen, bevor du dich selbstständig meldest. Ich habe mir damals auch die schriftliche Bestätigung von der Arbeitsagentur eingeholt.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In Phase 1 bekommst du dein zuletzt ausgezahltes Arbeitslosengeld plus 300 Euro netto monatlich für 6 Monate. Das ALG I beträgt in der Regel 60 % deines letzten Nettogehalts. In Phase 2 bekommst du noch 300 Euro monatlich für weitere 9 Monate, sofern du die Voraussetzungen dafür erfüllst.
Bei mir persönlich war es so: Ich habe über sechs Monate lang Sicherheit gehabt, ohne sofort auf Einnahmen angewiesen zu sein (auch wenn ich sie schon hatte). Das hat mir so viel Luft gegeben, dass ich mein Business wirklich aufbauen konnte, ohne jeden Monat in Panik zu verfallen.
Wie oft kann ich den Gründungszuschuss beantragen?
Grundsätzlich ist der Gründungszuschuss eine einmalige Förderung pro Gründungsvorhaben. Wenn du ihn einmal erhalten hast und danach wieder arbeitslos wirst, kann er unter bestimmten Bedingungen erneut beantragt werden – aber das ist ein Einzelfall und kein Standard.
Was passiert, wenn der Gründungszuschuss nicht genehmigt wird?
Das ist ärgerlich, aber nicht das Ende der Welt. Du kannst gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen. Oft hilft es, die Begründung der Ablehnung genau zu lesen und nachzubessern – zum Beispiel mit einer überzeugenderen Darstellung des Businessplans oder einem klareren Kompetenznachweis.
Auch hier: Ein gutes Gründungscoaching hilft dir, die Schwachstellen vorher zu identifizieren und zu beseitigen. Gleichzeitig bekommst du ein wundervolles Paket Zusatz-Wissen an die Hand. Und das for free!
Wo wird der Gründungszuschuss in der Steuererklärung eingetragen?
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Er unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt – das bedeutet, er erhöht den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Klingt komplizierter als es ist. Deine Steuerberatung kann das genau einordnen.
Wie lange dauert der Prozess der Beantragung des Gründungszuschusses?
Mein Beratungstermin bei der Arbeitsagentur zum Thema Gründungszuschuss und Gründungscoaching war Anfang Januar.
Mitte Januar fand ich meinen Coach für das Gründungscoaching und bat die Arbeitsagentur um Zusendung des AVGS-Gutscheins.
Ende Januar wurde mein Coaching genehmigt und eine Woche später ging es bereits los.
Ende Februar war das Gründungscoaching abgeschlossen, mein Businessplan von den Gründungsprofis inklusive offizieller Stellungnahme geprüft.
Am 03. März reichte ich alle Unterlagen zur Beantragung des Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur ein und am 15. März habe ich mein Unternehmen gegründet. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis allerspätestens zum Gründungstag hochgeladen werden. Das kannst du aber ganz entspannt schon ein paar Tage vorher machen, so wie ich es getan habe.
Am 18. März erhielt ich bereits die Bewilligung.
Insgesamt hat der Prozess also von der ersten Beratung bis zur finalen Genehmigung inklusive Gründungscoaching nicht mal 3 Monate gedauert.
Die 4 größten Fehler beim Gründungszuschuss – und wie du sie vermeidest
Fehler 1: Zu spät anfangen
Sich zwei Wochen vor der geplanten Gründung bei der Arbeitsagentur zu melden ist zu spät. Der Prozess dauert, der Businessplan braucht Zeit, die fachkundige Stelle braucht Zeit. Fang so früh wie möglich an – idealerweise drei Monate oder mehr vor deinem geplanten Gründungsdatum.
Fehler 2: Nicht nach dem AVGS-Gutschein fragen
Ich habe es oben schon erwähnt und sage es nochmal: Der AVGS-Gutschein für das Gründungscoaching wird dir in der Regel nicht proaktiv angeboten. Frag danach. Immer.
Fehler 3: Den Businessplan unterschätzen
Viele denken, ein Businessplan ist nur Formsache. Das ist er nicht. Er ist der Kern deiner Bewerbung um den Gründungszuschuss. Eine fachkundige Stelle, die deine Idee nicht für tragfähig hält, wird dir keine positive Stellungnahme ausstellen. Nimm dir Zeit dafür. Hol dir Hilfe – zum Beispiel durch das kostenlose Coaching.
Fehler 4: Die Selbstständigkeit zu früh anmelden
Melde deine Selbstständigkeit erst dann offiziell an, wenn du den Antrag auf Gründungszuschuss inklusive aller notwendigen Unterlagen hochgeladen oder sogar schon deinen Bewilligungsbescheid erhalten hast. Die Antragsstellung muss vor Gründung erfolgen. Denn sobald du dich offiziell selbstständig gemeldet hast, zählt das als Ende der Arbeitslosigkeit und führt zur Abmeldung bei der Agentur für Arbeit. Demnach wäre auch kein Gründungszuschuss mehr möglich.
Fazit: Der Gründungszuschuss ist die Startrampe für dein Business
Ich weiß, wie sich das anfühlt. Diese Mischung aus „Ich will endlich loslegen“ und „Was, wenn das alles schiefgeht?“
Der Gründungszuschuss hat mir genau das gegeben, was ich brauchte: Zeit. Puffer. Und das Gefühl, dass ich nicht sofort Einnahmen generieren muss, um die nächsten monatlichen Rechnungen zu bezahlen.
Er hat mir erlaubt, in Ruhe aufzubauen. Mein Business. Meine Community. Meine erste Website.
Und gleichzeitig war das kostenlose Gründungscoaching eine der wertvollsten Erfahrungen, weil es mir gezeigt hat, wo ich noch nachjustieren musste. Außerdem weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob ich die Unterlagen ohne das Coaching so professionell ausgefertigt hätte, wie es für die Bewilligung notwendig gewesen wäre oder ob es nicht deutlich länger gedauert hätte.
Wenn du also gerade am Übergang stehst – zwischen Job und Selbstständigkeit, zwischen Sicherheit und Freiheit – dann fang jetzt an. Nicht morgen.
Melde dich bei der Arbeitsagentur. Frag nach dem Gründungszuschuss. Frag aktiv nach dem AVGS-Gutschein für das Coaching. Und dann: Geh los.
Du hast mehr Rückenwind als du denkst. Geh den ersten Schritt.
Mit Liebe verfasst um dich zu mehr zu ermutigen 🌱
Du willst wissen, womit ich heute Geld verdiene, während ich von meinem Van aus die Welt bereise? Dann lies dir meinen Blogartikel durch wie ich mit Pinterest Marketing den Weg in die Selbstständigkeit gegangen bin.






